SHOP > Feinherbe Saarweine
Feinherbe Saarweine
Feinherbe Saarweine sind eine der absoluten Spezialitäten der Region. Dabei handelt es sich um Weine, deren Restzuckergehalt gesetzlich nicht festgeschrieben ist, i.d.R. aber zwischen 9 - 35 g/l liegt. Diese Weine begeistern mit ihrem feinen Süße-Säure-Spiel und sind damit herrlich saftig und erfrischend zu trinken - und das bei einem geringen Alkohol.
Sind Feinherb und Halbtrocken das Gleiche?
Der Begriff "Feinherb" ist vor etwa 20 Jahren an der Saar entstanden. Damals beklagten unsere Winzer zu einer Zeit, in der das Wetter weit unbeständiger und damit die Weine auch deutlich säurehaltiger waren wie heute, dass die für halbtrockene Weine gesetzlich festgeschriebenen 9-18 g/l Restzucker nicht ausreichen, um einen harmonisch schmecken zu lassen. Vergärte man den Wein jedoch mit etwas höherem Restzucker, so erschien er deutlich ausgewogener und besser - man durfte ihn aber nicht mehr als halbtrocken deklarieren, sondern musste süß / mild / lieblich auf das Etikett schreiben. Daher wandte man damals den Kunstkniff an und rief den Phantasiebegriff "Feinherb" ins Leben, der gesetzlich nicht geregelt ist und somit auch einen höheren Restzuckergehalt von > 18 g/L erlaubt. Grundsätzlich gibt es drei Arten von feinherben Saarweinen: feinherbe Qualitätsweine (die Anreicherung der gärenden Moste mit Zucker ist erlaubt), feinherbe Prädikatsweine (die Anreicherung ist nicht erlaubt) und die sogenannten VDP.GROSSE LAGE WEINE (Qualitätsweine aus VDP.ERSTEN LAGEN, deren Grundmaterial dem eines VDP.GROSSEN GEWÄCHS entspricht, wobei der Most aber nicht trocken sondern feinherb ausgebaut wurde).
Bestellen Sie nachfolgend bei uns die feinherben Saarweine unserer Spitzenwinzer zu Winzerpreisen.